Die Hausordnung regelt das Verhalten aller Mitglieder der Schulgemeinschaft und schafft einen verbindlichen Rahmen für den Schulalltag.
§1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeitenden sowie Besucherinnen und Besucher des Johann Wolfgang von Goethe Gymnasiums. Sie ist während des gesamten Aufenthalts auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen verbindlich.
§2 Grundsätze des Zusammenlebens
Das Zusammenleben am Johann Wolfgang von Goethe Gymnasium basiert auf gegenseitigem Respekt, Rücksichtnahme und Verantwortung. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind dazu angehalten, freundlich, respektvoll und hilfsbereit miteinander umzugehen.
Diskriminierung, Gewalt, Mobbing sowie beleidigendes oder respektloses Verhalten werden nicht toleriert.
§3 Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
Das Schulgebäude und das Schulgelände sind sauber und ordentlich zu halten. Schuleigentum ist pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind unverzüglich einer Lehrkraft oder dem Sekretariat zu melden.
Das Rennen, Raufen oder Werfen von Gegenständen im Schulgebäude ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Den Anweisungen der Lehrkräfte sowie des Schulpersonals ist Folge zu leisten.
§4 Unterricht und Pausen
Der Unterricht beginnt pünktlich. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, rechtzeitig zu den Unterrichtsstunden zu erscheinen und die erforderlichen Materialien mitzubringen.
In den Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler in den dafür vorgesehenen Bereichen auf. Die Pausen dienen der Erholung und einem fairen Miteinander.
§5 Nutzung digitaler Geräte
Die Nutzung von Mobiltelefonen, Tablets und anderen digitalen Endgeräten ist während des Unterrichts grundsätzlich nicht gestattet, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis durch eine Lehrkraft erfolgt.
In Pausen und Freistunden gelten die jeweils aktuellen schulischen Regelungen zur Nutzung digitaler Geräte. Die Nutzung schulischer IT-Systeme darf ausschließlich im vorgesehenen Rahmen erfolgen.
§6 Sicherheit und Gesundheit
Flucht- und Rettungswege sind stets freizuhalten. Die geltenden Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
Im Krankheitsfall ist das Schulgelände nur nach Abmeldung im Sekretariat oder bei einer Lehrkraft zu verlassen. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände ist untersagt.
§7 Schäden und Haftung
Für mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen von Schuleigentum oder fremdem Eigentum haften die Verursacherinnen und Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
§8 Maßnahmen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung können pädagogische Maßnahmen ergriffen werden. Diese richten sich nach Art und Schwere des Verstoßes und erfolgen gemäß den geltenden schulrechtlichen Bestimmungen.
§9 Inkrafttreten
Diese Hausordnung tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Sie ist Bestandteil des schulischen Zusammenlebens am Johann Wolfgang von Goethe Gymnasium.